Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
---|---|
Antragsteller*in: | Hauptausschuss, BDKJ Regensburg, BDKJ Münster, KjG, KLJB (dort beschlossen am: 21.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 21:43 |
A10: Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion
Antragstext
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der
nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für
die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion
zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der
verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die
Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu
notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …).
Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet
werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben
zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die
Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Begründung
Engagements des BDKJs und seiner Jugendverbände in ganz Deutschland etabliert. Die regelmäßige Durchführung im Vier-Jahreszyklus gewährleistet eine nachhaltige Verankerung in der Verbandsarbeit und gibt den Diözesan- und Landesverbänden sowie allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit. So können DVs und JVs langfristig Überschneidungen eigener Veranstaltungen und Aktionen mit der 72-Stunden-Aktion bestmöglich vermeiden.
Die frühzeitige Einsetzung einer Bundesvernetzungsgruppe sowie die Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand fördern eine transparente Planung der Aktion. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, organisatorische Änderungen an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen.
Durch die Unbefristetheit des Beschlusses und die klare Regelung zur Aufhebung wird Kontinuität geschaffen, ohne die demokratische Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Handlungsauftrag an
Zeitrahmen
Ressourcen
Zuständigkeit
Änderungsanträge
- Ä1 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in
einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-
Aktion 2027.
Hendrik Schmidt:
Des Weiteren merken wir auch, dass die Ressourcen sowie die Lust auf die Aktion bei unseren Jugendverbänden begrenzt ist.