Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
---|---|
Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 18:35 |
A8: Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ
Antragstext
Die BDKJ-Hauptversammlung sowie die Jugend- und Diözesanverbände bekräftigen die
Beschlüsse der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und der BDKJ-Hauptversammlung 2022 zur
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt[1]. Die Jugendverbände sowie der BDKJ sehen
weiterhin ihre Pflicht, den Betroffenen mit ihrer Sichtweise Gehör zu
verschaffen und sie zu unterstützen. Dazu gehören eine Anerkennungskultur, ein
kritisches Hinterfragen der eigenen Strukturen und eine fundierte Analyse der
Haltungen und Strukturen, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben, durch
externe Personen. Die moralische Pflicht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
besteht daher auch unter (finanziellen) Risiken für die Verbände. Der Schutz der
eigenen Institution darf nicht höher wiegen als das Recht der Betroffenen und
die Pflicht von Täterorganisationen auf Aufarbeitung. Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt kann nur unter Abgabe von Kontrolle möglichst unabhängig
gelingen.
Die Jugendverbände und Strukturen des BDKJ bekennen eine systemische Schuld für
die Taten sexualisierter Gewalt. Durch unseren Anteil an der Sendung der Kirche
und als Teil der Kirche wirken die Jugendverbände und der BDKJ in katholischen
Strukturen und Systemen, die sexualisierte Gewalt (systemisch) massiv begünstigt
haben und begünstigen.
Daher sieht die BDKJ-Hauptversammlung die Diözesen sowie die Deutsche
Bischofskonferenz in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ zu
finanzieren. Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass die Deutsche
Bischofskonferenz bisher nicht bereit ist, einen Teil des finanziellen Aufwands
zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen der
Deutschen Bischofskonferenz nachgekommen sind und den Mehrwert eines
Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines
exemplarischen Forschungsdesigns genügend nachgewiesen haben. Seit über drei
Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gesprächen um eine
(Teil-)Finanzierung seitens der Bischofskonferenz und hat bereits mehrere
Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen
werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen Auflagen hingehalten
und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Die BDKJ-
Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen der Deutschen
Bischofskonferenz.
Zugleich muss die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und
Strukturen des BDKJ finanziert werden. Die Jugend- und Diözesanverbände sowie
die BDKJ-Bundesstelle verpflichten sich daher selbst zu einer Finanzierung der
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt nach dem Modell in Anlage 1.
[1] Beschluss „Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt“, BDKJ-Hauptversammlung Juli 2020
Begründung
Hinweis: Um die Mittelverteilung vertraulich zu halten, wird die Anlage nicht veröffentlicht, sondern den Verbänden direkt zugeschickt.
siehe Anlage "Begleitschreiben"