Antrag: | Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2027 |
---|---|
Antragsteller*in: | DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.04.2025, 11:52 |
Ä10 zu A9: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2027
Antragstext
Von Zeile 190 bis 192 einfügen:
- für eine Ausgestaltung kommender Aktionen geben (z.B Gestaltung des Aktionskits, Design, …). Die Evaluation hat einen diözesanspezifischen Teil, der diesen zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Evaluation werden klar in die Verbände kommuniziert.
Termin
Die Aktion findet zwischen Mai und Juli 2027 bundesweit in allen 27 deutschen
Diözesen und BDKJ-Jugendverbänden statt. Den genauen Termin legt der
Hauptausschuss in der nächsten Sitzung fest. Dazu wird im Vorfeld des
Hauptausschusses eine Terminumfrage an alle Verbände versandt.
Idee der Aktion
In Projekten zeigen junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in
72 Stunden Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Die
Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei im
Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte und
menschenwürdige Gesellschaft um.
Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und
gesellschaftliche Themen auf, geben dem Glauben „Hand und Fuß“ und beinhalten
Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere
dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch –
politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen und anderen Partnern der
Gesellschaft werden von der Diözesanebene aus geklärt.
Organisationskultur und Aufgabendefinition zur Umsetzung und Zielerreichung
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher
fortgeführt. Die gut funktionierenden Konzepte der letzten Aktion werden
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken und
Materialvorlagen (Plakate, Flyer, …) werden dabei ggf. leicht angepasst und je
nach urheberrechtlichen Möglichkeiten für Individualisierungen zur Verfügung
gestellt.
Die Aktion wird durch Steuerungskreise auf diözesaner Ebene und eine
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden. Die
Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in (beratend) und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in (beratend). Weitere Gremien, Referate und
Akteur*innen können bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Projektvarianten
Im Rahmen der 72-Stunden-Aktion können sich Diözesanverbände bzw. Ko-Kreise
entschieden, folgende zwei Aktionsformen für die Aktionsgruppen anzubieten:
Do it - Die Do-it-yourself-Variante:
Die Aktionsgruppe hat von der Idee über die Planung bis zur Durchführung ihrer
Aktion alles selbst in der Hand. Der regionale Koordinierungskreis prüft
lediglich, ob das Projekt den Kriterien zur Aktion entspricht und gibt den
Aktionsgruppen bei Bedarf Hilfestellung und Beratung. Die Jugendverbände haben
die Möglichkeit, ihren Gliederungen ein bestimmtes politisches, soziales,
ökologisches und verbandsspezifisches Thema vorzuschlagen.
Get it - Die Überraschungsvariante:
Die Aktionsgruppe bekommt eine Aufgabe gestellt, die sie vorher nicht kennt. Der
regionale Koordinierungskreis hat das Projekt zuvor entwickelt und die nötigen,
vorbereitenden Kontakte hergestellt. Erst mit dem Startschuss zur Aktion bekommt
die Gruppe ihr Projekt mitgeteilt.
Aufgaben und Ziele der Bundesvernetzungsgruppe
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen,
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen. Sie trifft als Gremium Entscheidungen
für die Aktion auf Bundesebene. Der Bundesvorstand ist Teil der
Bundesvernetzungsgruppe und bindet sich an die Entscheidung der
Bundesvernetzungsgruppe.
Die Bundesvernetzungsgruppe
- sichtet bestehende Materialien und Konzepte aus letzten Aktionen und
prüft, wie diese sinnvoll wiederverwendet werden können.
- entwickelt einen Zeitplan und legt verbindliche Meilensteine für alle
Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die konkrete zeitliche
Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den Koordinierungskreisen bzw. den
diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
- koordiniert die interne Kommunikation. Sie bietet formlose (digitale)
Vernetzungs- und Austauschtreffen für die Jugend- und Diözesanverbände an.
- sorgt für eine Überarbeitung und Bereitstellung der Webseite.
- koordiniert die Erstellung von Materialien mit
Regionalisierungmöglichkeiten, wie Merchandising, Werbematerialien,
Plakat- und Flyer-Vorlagen, das Aktionskit, etc.. Materialien im Design
der vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden. Die Erstellung der
Materialien soll vorrangig durch die Jugend- und Diözesanverbänden
erfolgen.
- konzipiert eine niedrigschwellige Online-Plattform mit der Möglichkeit,
eigene Ideen, Materialien, Grafiken und Vorlagen hochzuladen sowie sich
bezüglich dezentraler Beschaffung von Merchandising zu vernetzen.
- legt bundesweite Medienpartner*innenschaften fest und koordiniert die
Öffentlichkeitsarbeit.
- bewirbt die Aktion bei interreligiösen, interkulturellen und
internationalen Partner*innen und unterstützt Gruppen dieser Partner*innen
- bietet ein digitales Auf- und Abtaktprogramm an, um die Aktion bundesweit
öffentlichkeitswirksam zu eröffnen und zu schließen. Dabei können
dezentrale Auf- und Abtakte der Diözesanverbände eingebunden werden.
- erarbeitet Methoden und Ansätze, die im Sinne der Nachhaltigkeit der
Aktion für eine mögliche Verstetigung von Kooperationen oder zum
Verbandsaufbau vor Ort führen.
- wird in die finanzielle Planung der Aktion beratend eingebunden. Die
Entscheidung über Finanzmittel zur 72- Stunden-Aktion und deren Verwendung
obliegt dem BDKJ Bundesstelle e.V.
- informiert den Hauptausschuss, die Hauptversammlung und die
Bundeskonferenzen über den aktuellen Stand der Aktion.
- ist verantwortlich für Evaluation und Dokumentation. Das bestehende
Evaluationskonzept soll weiterentwickelt werden.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können und dies möglichst transparent kommunizieren. Dabei müssen die
sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend- und Diözesanverbände
berücksichtigt werden. Leitend ist das Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben des BDKJ-Bundesvorstandes
Der BDKJ-Bundesvorstand
- nutzt die Aktion kirchen- und jugendpolitisch und stellt den Jugend- und
Diözesanverbänden eine Lobbystrategie für ein bundesweit koordiniertes
Auftreten zur Verfügung.
- sorgt für die Findung einer bundesweiten Schirmpat*innenschaft.
- koordiniert das Krisenmanagement.
- unterstützt bei der Versicherung der Aktionsgruppen und stellt eine
Übersicht bereit, welche Jugendverbände bereits durch deren Versicherungen
abgedeckt sind.
- koordiniert die Einbindung der BDKJ-Bundesstelle in die Aktion.
- koordiniert die Besetzung der Projektreferent*innen-Stelle.
- koordiniert die Finanzierung der Aktion gemeinsam mit dem BDKJ-
Bundesstelle e.V.
- beantragt Sondermittel für die generelle Durchführung der Aktion
- beantragt Sondermittel für Kooperationen mit interkulturellen,
interreligiösen und internationalen Partner*innen.
- beantragt Sondermittel zur Unterstützung der Diözesanverbände im Nord-
Osten für personelle Ressourcen.
- unterstützt strukturell und/oder finanziell schwache Diözesanverbände bei
der gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um u.a.
personelle Ressourcen zu schaffen.
Aufgaben der Jugendverbände
Die Jugendverbände
- motivieren und unterstützen ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme
an der Aktion und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den
vorbereitenden Gremien.
- bewerben die Aktion, bringen ihr Profil zum Ausdruck und schaffen
Rahmenbedingungen, die interessierten Gruppen eine Mitarbeit in der
verbandlichen Jugendarbeit erleichtern.
- prüfen, welche Materialien und verbandsnahe Aktionsideen für die Aktion
bei ihnen erstellt werden können und teilen ihre Materialien.
- gestalten die Aktion inhaltlich mit Fokus auf die je eigenen, spezifischen
Themen mit und nutzen sie für die eigene Arbeit.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit und rufen ihre
Untergliederungen zur Mitarbeit in den lokalen Vernetzungs- bzw.
Steuerungsgruppen auf.
- nutzen die Aktion kirchen- und jugendpolitisch im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie.
- benennen eine für die Aktion zuständige Ansprechperson gegenüber der
Bundesvernetzungsgruppe
Aufgaben der BDKJ-Diözesanverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
- motivieren ihre Jugendverbände sowie ggf. vorhandene mittlere Ebenen zur
Teilnahme an der Aktion und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in
den vorbereitenden Gremien.
- motivieren junge Menschen in der Diözese (neben den verbandlichen Gruppen
auch Pfarrjugendgruppen und nicht-katholische Gruppen) zur Teilnahme an
der Aktion und Partner*innen zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in
den vorbereitenden Gremien
- gründen nach Bedarf diözesane Steuerungskreise und Koordinierungskreise
(Ko-Kreise) und rufen ihre Untergliederungen zur Mitarbeit in den lokalen
Vernetzungs- bzw. Steuerungsgruppen auf.
- unterstützen nach Bedarf die mittleren Ebenen bei der Planung der Aktion.
- sind verantwortlich für die zeitnahe Weitergabe der Informationen aus dem
Bundesverband an die diözesanen Jugendverbände, Kooperationspartner*innen
im Bistum und ggf. Ko-Kreise.
- sorgen für die Versicherungen für Aktionsgruppen und ggf. Ko-Kreise in
Abstimmung mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden können
und teilen ihre Materialien.
- sorgen nach Bedarf für die Findung einer diözesanen Schirmpat*innenschaft.
- organisieren die Aktion in den jeweiligen Strukturen mit den jeweils
diözesantypischen Inhalten und Arbeitsweisen bzw. –formen. Hierzu erfolgt
ggf. eine enge Abstimmung mit den kirchenamtlichen Strukturen.
- koordinieren Kontakte zu regionalen Medienpartner*innen.
- tragen Sorge für die Einhaltung des Zeitplans.
- nutzen die Aktion kirchen- und jugendpolitisch im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie.
- beantragen Sondermittel und bemühen sich um diözesane Sponsor*innen für
die generelle Durchführung der Aktion
- benennen eine für die Aktion zuständige Ansprechperson gegenüber der
Bundesvernetzungsgruppe
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden Aufgaben.
Es obliegt den Diözesanverbänden, Ko-Kreise zu initiieren, die diese Aufgaben
übernehmen.
- Koordinierung von und Weitergabe von Informationen an Aktionsgruppen
- Unterstützung bei der Aktionsplanung und Durchführung
- Falls es im Diözesanverband die Get-It-Projektvariante gibt: Suche nach
Aktionspartner*innen für Gruppen, die die Get-It-Variante ausgewählt haben
und Koordinierung der Umsetzung
- Information und Betreuung regionaler (Medien-)Partner*innen
- Kirchen- und jugendpolitische Nutzung der Aktion im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie
- Akquise regionale Sponsor*innen für die Durchführung der Aktion und
Unterstützung der Aktionsgruppen
Nachhaltigkeit der Aktion
- Die Evaluation nutzt Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von
Bereichen (wie z.B. ehrenamtliches Engagement, nachhaltige Beziehungen und
Partner*innenschaften). Darüber hinaus soll die Evaluation Empfehlungen
für eine Ausgestaltung kommender Aktionen geben (z.B Gestaltung des
Aktionskits, Design, …). Die Evaluation hat einen diözesanspezifischen Teil, der diesen zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Evaluation werden klar in die Verbände
kommuniziert.
- Die Projekte der Aktion können Auftakt für den Kontaktaufbau und stetige
Kooperationen sein, sowie für Neugründungen verbandlicher Ortsgruppen
genutzt werden.
- Die Aktion macht sichtbar, welchen Beitrag Jugendverbände zum
bürgerschaftlichen Engagement und zum Gelingen des gesellschaftlichen
Miteinanders leisten. Die Aktion ist eingebunden in die alltägliche Arbeit
der Jugendverbände.
Zeitplan der Aktion
- Mai 2025 Einsetzung der Bundesvernetzungsgruppe
- Sommer 2025 Besetzung des Projektreferats
- Frühjahr 2026 Schaffung diözesaner Strukturen für die Aktion
- zwischen Mai und Juli 2027 Durchführung der Aktion
- Sommer 2027 Evaluation
- Herbst 2027 Dokumentation
Ziele der Aktion für den BDKJ und seine Jugendverbände
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion motiviert junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement
und zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und
der Jugendverbände.
Mittlerziele:
- Die 72-Stunden-Aktion ist eine Bereicherung für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen und erleben ein sichtbares
Zeichen des Glaubens.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen ein Zeichen für eine
vielfältige und pluralistische Gesellschaft, Demokratie und gegen Hass,
Hetze und Menschenfeindlichkeit.
- Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass katholische Jugendverbände sozial,
politisch und gesellschaftlich engagiert, christlich motiviert, bundesweit
leistungsfähig und nachhaltig zukunftsfähig sind. Ihre Profile sind in der
Öffentlichkeit bekannt.
- Die christlichen Ansprüche für die Bewahrung der Schöpfung sowie die
Kriterien des Fairen Handels und des Kritischen Konsums sind in der Aktion
erfüllt.
- Spaß und Sinn sind verbunden. Katholische Jugend(verbands)arbeit verbindet
in ihren Aktivitäten Sinnhaftigkeit und Erlebnischarakter.
- Die Aktion erreicht und gewinnt Zielgruppen über die eigenen
Jugendverbandsstrukturen hinaus.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r
unabhängig von Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Abstammung, Geschlecht,
sexueller Identität und Orientierung oder Behinderung, teilhaben kann.
Finanzierung
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion soll durch öffentliche und kirchliche
Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und Sponsor*innen sowie
Eigenmittel des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die Jugendverbände beteiligen sich mit insgesamt zusammen maximal 25.000 Euro.
Die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls insgesamt mit maximal zusammen
25.000 Euro an der Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die
jeweiligen Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der
vergangenen Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände
dienen als Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Von Zeile 190 bis 192 einfügen:
- für eine Ausgestaltung kommender Aktionen geben (z.B Gestaltung des Aktionskits, Design, …). Die Evaluation hat einen diözesanspezifischen Teil, der diesen zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Evaluation werden klar in die Verbände kommuniziert.
Termin
Die Aktion findet zwischen Mai und Juli 2027 bundesweit in allen 27 deutschen
Diözesen und BDKJ-Jugendverbänden statt. Den genauen Termin legt der
Hauptausschuss in der nächsten Sitzung fest. Dazu wird im Vorfeld des
Hauptausschusses eine Terminumfrage an alle Verbände versandt.
Idee der Aktion
In Projekten zeigen junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in
72 Stunden Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Die
Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei im
Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte und
menschenwürdige Gesellschaft um.
Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und
gesellschaftliche Themen auf, geben dem Glauben „Hand und Fuß“ und beinhalten
Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere
dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch –
politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen und anderen Partnern der
Gesellschaft werden von der Diözesanebene aus geklärt.
Organisationskultur und Aufgabendefinition zur Umsetzung und Zielerreichung
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher
fortgeführt. Die gut funktionierenden Konzepte der letzten Aktion werden
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken und
Materialvorlagen (Plakate, Flyer, …) werden dabei ggf. leicht angepasst und je
nach urheberrechtlichen Möglichkeiten für Individualisierungen zur Verfügung
gestellt.
Die Aktion wird durch Steuerungskreise auf diözesaner Ebene und eine
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden. Die
Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in (beratend) und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in (beratend). Weitere Gremien, Referate und
Akteur*innen können bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Projektvarianten
Im Rahmen der 72-Stunden-Aktion können sich Diözesanverbände bzw. Ko-Kreise
entschieden, folgende zwei Aktionsformen für die Aktionsgruppen anzubieten:
Do it - Die Do-it-yourself-Variante:
Die Aktionsgruppe hat von der Idee über die Planung bis zur Durchführung ihrer
Aktion alles selbst in der Hand. Der regionale Koordinierungskreis prüft
lediglich, ob das Projekt den Kriterien zur Aktion entspricht und gibt den
Aktionsgruppen bei Bedarf Hilfestellung und Beratung. Die Jugendverbände haben
die Möglichkeit, ihren Gliederungen ein bestimmtes politisches, soziales,
ökologisches und verbandsspezifisches Thema vorzuschlagen.
Get it - Die Überraschungsvariante:
Die Aktionsgruppe bekommt eine Aufgabe gestellt, die sie vorher nicht kennt. Der
regionale Koordinierungskreis hat das Projekt zuvor entwickelt und die nötigen,
vorbereitenden Kontakte hergestellt. Erst mit dem Startschuss zur Aktion bekommt
die Gruppe ihr Projekt mitgeteilt.
Aufgaben und Ziele der Bundesvernetzungsgruppe
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen,
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen. Sie trifft als Gremium Entscheidungen
für die Aktion auf Bundesebene. Der Bundesvorstand ist Teil der
Bundesvernetzungsgruppe und bindet sich an die Entscheidung der
Bundesvernetzungsgruppe.
Die Bundesvernetzungsgruppe
- sichtet bestehende Materialien und Konzepte aus letzten Aktionen und
prüft, wie diese sinnvoll wiederverwendet werden können.
- entwickelt einen Zeitplan und legt verbindliche Meilensteine für alle
Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die konkrete zeitliche
Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den Koordinierungskreisen bzw. den
diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
- koordiniert die interne Kommunikation. Sie bietet formlose (digitale)
Vernetzungs- und Austauschtreffen für die Jugend- und Diözesanverbände an.
- sorgt für eine Überarbeitung und Bereitstellung der Webseite.
- koordiniert die Erstellung von Materialien mit
Regionalisierungmöglichkeiten, wie Merchandising, Werbematerialien,
Plakat- und Flyer-Vorlagen, das Aktionskit, etc.. Materialien im Design
der vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden. Die Erstellung der
Materialien soll vorrangig durch die Jugend- und Diözesanverbänden
erfolgen.
- konzipiert eine niedrigschwellige Online-Plattform mit der Möglichkeit,
eigene Ideen, Materialien, Grafiken und Vorlagen hochzuladen sowie sich
bezüglich dezentraler Beschaffung von Merchandising zu vernetzen.
- legt bundesweite Medienpartner*innenschaften fest und koordiniert die
Öffentlichkeitsarbeit.
- bewirbt die Aktion bei interreligiösen, interkulturellen und
internationalen Partner*innen und unterstützt Gruppen dieser Partner*innen
- bietet ein digitales Auf- und Abtaktprogramm an, um die Aktion bundesweit
öffentlichkeitswirksam zu eröffnen und zu schließen. Dabei können
dezentrale Auf- und Abtakte der Diözesanverbände eingebunden werden.
- erarbeitet Methoden und Ansätze, die im Sinne der Nachhaltigkeit der
Aktion für eine mögliche Verstetigung von Kooperationen oder zum
Verbandsaufbau vor Ort führen.
- wird in die finanzielle Planung der Aktion beratend eingebunden. Die
Entscheidung über Finanzmittel zur 72- Stunden-Aktion und deren Verwendung
obliegt dem BDKJ Bundesstelle e.V.
- informiert den Hauptausschuss, die Hauptversammlung und die
Bundeskonferenzen über den aktuellen Stand der Aktion.
- ist verantwortlich für Evaluation und Dokumentation. Das bestehende
Evaluationskonzept soll weiterentwickelt werden.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können und dies möglichst transparent kommunizieren. Dabei müssen die
sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend- und Diözesanverbände
berücksichtigt werden. Leitend ist das Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben des BDKJ-Bundesvorstandes
Der BDKJ-Bundesvorstand
- nutzt die Aktion kirchen- und jugendpolitisch und stellt den Jugend- und
Diözesanverbänden eine Lobbystrategie für ein bundesweit koordiniertes
Auftreten zur Verfügung.
- sorgt für die Findung einer bundesweiten Schirmpat*innenschaft.
- koordiniert das Krisenmanagement.
- unterstützt bei der Versicherung der Aktionsgruppen und stellt eine
Übersicht bereit, welche Jugendverbände bereits durch deren Versicherungen
abgedeckt sind.
- koordiniert die Einbindung der BDKJ-Bundesstelle in die Aktion.
- koordiniert die Besetzung der Projektreferent*innen-Stelle.
- koordiniert die Finanzierung der Aktion gemeinsam mit dem BDKJ-
Bundesstelle e.V.
- beantragt Sondermittel für die generelle Durchführung der Aktion
- beantragt Sondermittel für Kooperationen mit interkulturellen,
interreligiösen und internationalen Partner*innen.
- beantragt Sondermittel zur Unterstützung der Diözesanverbände im Nord-
Osten für personelle Ressourcen.
- unterstützt strukturell und/oder finanziell schwache Diözesanverbände bei
der gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um u.a.
personelle Ressourcen zu schaffen.
Aufgaben der Jugendverbände
Die Jugendverbände
- motivieren und unterstützen ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme
an der Aktion und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den
vorbereitenden Gremien.
- bewerben die Aktion, bringen ihr Profil zum Ausdruck und schaffen
Rahmenbedingungen, die interessierten Gruppen eine Mitarbeit in der
verbandlichen Jugendarbeit erleichtern.
- prüfen, welche Materialien und verbandsnahe Aktionsideen für die Aktion
bei ihnen erstellt werden können und teilen ihre Materialien.
- gestalten die Aktion inhaltlich mit Fokus auf die je eigenen, spezifischen
Themen mit und nutzen sie für die eigene Arbeit.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit und rufen ihre
Untergliederungen zur Mitarbeit in den lokalen Vernetzungs- bzw.
Steuerungsgruppen auf.
- nutzen die Aktion kirchen- und jugendpolitisch im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie.
- benennen eine für die Aktion zuständige Ansprechperson gegenüber der
Bundesvernetzungsgruppe
Aufgaben der BDKJ-Diözesanverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
- motivieren ihre Jugendverbände sowie ggf. vorhandene mittlere Ebenen zur
Teilnahme an der Aktion und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in
den vorbereitenden Gremien.
- motivieren junge Menschen in der Diözese (neben den verbandlichen Gruppen
auch Pfarrjugendgruppen und nicht-katholische Gruppen) zur Teilnahme an
der Aktion und Partner*innen zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in
den vorbereitenden Gremien
- gründen nach Bedarf diözesane Steuerungskreise und Koordinierungskreise
(Ko-Kreise) und rufen ihre Untergliederungen zur Mitarbeit in den lokalen
Vernetzungs- bzw. Steuerungsgruppen auf.
- unterstützen nach Bedarf die mittleren Ebenen bei der Planung der Aktion.
- sind verantwortlich für die zeitnahe Weitergabe der Informationen aus dem
Bundesverband an die diözesanen Jugendverbände, Kooperationspartner*innen
im Bistum und ggf. Ko-Kreise.
- sorgen für die Versicherungen für Aktionsgruppen und ggf. Ko-Kreise in
Abstimmung mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden können
und teilen ihre Materialien.
- sorgen nach Bedarf für die Findung einer diözesanen Schirmpat*innenschaft.
- organisieren die Aktion in den jeweiligen Strukturen mit den jeweils
diözesantypischen Inhalten und Arbeitsweisen bzw. –formen. Hierzu erfolgt
ggf. eine enge Abstimmung mit den kirchenamtlichen Strukturen.
- koordinieren Kontakte zu regionalen Medienpartner*innen.
- tragen Sorge für die Einhaltung des Zeitplans.
- nutzen die Aktion kirchen- und jugendpolitisch im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie.
- beantragen Sondermittel und bemühen sich um diözesane Sponsor*innen für
die generelle Durchführung der Aktion
- benennen eine für die Aktion zuständige Ansprechperson gegenüber der
Bundesvernetzungsgruppe
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden Aufgaben.
Es obliegt den Diözesanverbänden, Ko-Kreise zu initiieren, die diese Aufgaben
übernehmen.
- Koordinierung von und Weitergabe von Informationen an Aktionsgruppen
- Unterstützung bei der Aktionsplanung und Durchführung
- Falls es im Diözesanverband die Get-It-Projektvariante gibt: Suche nach
Aktionspartner*innen für Gruppen, die die Get-It-Variante ausgewählt haben
und Koordinierung der Umsetzung
- Information und Betreuung regionaler (Medien-)Partner*innen
- Kirchen- und jugendpolitische Nutzung der Aktion im Rahmen der durch den
Bundesvorstand zur Verfügung gestellten Lobbystrategie
- Akquise regionale Sponsor*innen für die Durchführung der Aktion und
Unterstützung der Aktionsgruppen
Nachhaltigkeit der Aktion
- Die Evaluation nutzt Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von
Bereichen (wie z.B. ehrenamtliches Engagement, nachhaltige Beziehungen und
Partner*innenschaften). Darüber hinaus soll die Evaluation Empfehlungen
für eine Ausgestaltung kommender Aktionen geben (z.B Gestaltung des
Aktionskits, Design, …). Die Evaluation hat einen diözesanspezifischen Teil, der diesen zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Evaluation werden klar in die Verbände
kommuniziert.
- Die Projekte der Aktion können Auftakt für den Kontaktaufbau und stetige
Kooperationen sein, sowie für Neugründungen verbandlicher Ortsgruppen
genutzt werden.
- Die Aktion macht sichtbar, welchen Beitrag Jugendverbände zum
bürgerschaftlichen Engagement und zum Gelingen des gesellschaftlichen
Miteinanders leisten. Die Aktion ist eingebunden in die alltägliche Arbeit
der Jugendverbände.
Zeitplan der Aktion
- Mai 2025 Einsetzung der Bundesvernetzungsgruppe
- Sommer 2025 Besetzung des Projektreferats
- Frühjahr 2026 Schaffung diözesaner Strukturen für die Aktion
- zwischen Mai und Juli 2027 Durchführung der Aktion
- Sommer 2027 Evaluation
- Herbst 2027 Dokumentation
Ziele der Aktion für den BDKJ und seine Jugendverbände
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion motiviert junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement
und zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und
der Jugendverbände.
Mittlerziele:
- Die 72-Stunden-Aktion ist eine Bereicherung für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen und erleben ein sichtbares
Zeichen des Glaubens.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen ein Zeichen für eine
vielfältige und pluralistische Gesellschaft, Demokratie und gegen Hass,
Hetze und Menschenfeindlichkeit.
- Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass katholische Jugendverbände sozial,
politisch und gesellschaftlich engagiert, christlich motiviert, bundesweit
leistungsfähig und nachhaltig zukunftsfähig sind. Ihre Profile sind in der
Öffentlichkeit bekannt.
- Die christlichen Ansprüche für die Bewahrung der Schöpfung sowie die
Kriterien des Fairen Handels und des Kritischen Konsums sind in der Aktion
erfüllt.
- Spaß und Sinn sind verbunden. Katholische Jugend(verbands)arbeit verbindet
in ihren Aktivitäten Sinnhaftigkeit und Erlebnischarakter.
- Die Aktion erreicht und gewinnt Zielgruppen über die eigenen
Jugendverbandsstrukturen hinaus.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r
unabhängig von Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Abstammung, Geschlecht,
sexueller Identität und Orientierung oder Behinderung, teilhaben kann.
Finanzierung
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion soll durch öffentliche und kirchliche
Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und Sponsor*innen sowie
Eigenmittel des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die Jugendverbände beteiligen sich mit insgesamt zusammen maximal 25.000 Euro.
Die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls insgesamt mit maximal zusammen
25.000 Euro an der Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die
jeweiligen Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der
vergangenen Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände
dienen als Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Kommentare